Kosten

Bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart, d. h. die Berechnung erfolgt, auf Grundlage der vereinbarten Verrechnungssätze, nach tatsächlichem Aufwand.
Wünschen Sie genauere Auskünfte, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.